Warum sich ein Halteverbot fast immer lohnt
Jeder Meter zwischen Haustür und Ladekante wird am Umzugstag hundertfach gelaufen. Steht der Wagen 50 Meter entfernt in der nächsten Parklücke, kostet das bei einer Dreizimmerwohnung leicht zwei Stunden. Dazu kommt das Risiko, in zweiter Reihe zu stehen und Rettungswege oder Straßenbahngleise zu blockieren.
Der Antrag in Mannheim
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mannheim. Beantragt wird eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO, mit Adresse, Datum, Uhrzeit und Länge der Zone. Für einen 7,5-Tonner planen wir meist 15 bis 20 Meter. Wir stellen den Antrag für Sie, besorgen die Schilder und stellen sie auf.
Weil Bearbeitungszeiten schwanken, empfehlen wir einen Vorlauf von drei Wochen. Bei kurzfristigen Umzügen fragen wir bei der Behörde nach, was noch möglich ist, und planen sonst mit kürzeren Wegen und mehr Händen.
Die Drei-Tage-Regel
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 entschieden, dass Halter eines Fahrzeugs die Abschleppkosten erst dann tragen müssen, wenn das mobile Halteverbot mindestens drei volle Tage vorher aufgestellt war (Az. 3 C 25.16). Wir stellen die Schilder deshalb immer früh genug auf und dokumentieren, welche Autos zu diesem Zeitpunkt in der Zone stehen.
Möbelaufzug
Bei engen Treppenhäusern in Altbauten oder großen Möbeln, die nicht um die Ecke passen, fahren wir mit einem Außenaufzug direkt ans Fenster oder an den Balkon. Das schont Treppenhaus und Möbel und ist ab dem dritten Stock oft sogar schneller. Auch dafür braucht der Aufzug Platz auf der Straße, den wir mit beantragen.

